Die Abrechung erfolgt nach der Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ). Es handelt sich um privatärztliche
(wahlärztliche) Leistungen.
Eine Abrechnung über die gesetzlichen
Krankenkassen ist nicht möglich.
Sie erhalten von der GKK / Beamten /
Gewerblichen KK einen Teil der Behandlungskosten erstattet.
Hier ist eine Abrechnung - je nach Ihrem
Versicherungsvertrag - ganz oder teilweise möglich.